Schadensfälle

SCHADENFÄLLE BEI BODENBELÄGEN

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Schäden am Bodenbelag vorbeugen

Ein Oberbodenbelag ist nur dann fachmännisch verlegt, wenn es der Untergrund zuläßt! Unter Berücksichtigung der allgemein anerkannten Kriterien wie z. B. Rißfreiheit, gute Tragfähigkeit und Untergrund bedingte Festigkeit ist es hier von Bedeutung, darauf zu achten, daß der Untergrund möglichst ebenbündig ist. Da es Beläge in unterschiedlichen Formationen gibt, als Planken oder Fliesen, bis hin zur Bahnenware, sind die Anforderungen an die Ebenheit (DIN 18 202, Tabelle 3 Zeile 3) nicht immer ausreichend. Es ist daher ja nach Einzelfall zu prüfen, ob die erhöhten Anforderungen an die Ebenheit einzuhalten sind. Auch ist für eine flächige Verklebung mit einem z. B. Dispersionskleber die mindestens 2,0 mm dicke Spachtelung erforderlich, damit der Wasseranteil der Kleber vom Untergrund aufgenommen werden kann. Werden allerdings Trockenklebstoffe verwendet und der Bodenbelag auf vorverlegten Nutzbodenflächen verlegt wie z. B. keramische Fliesen und Platten, so können sich das Fliesenmuster- oder aber die Fugen durch einen dünnen Oberboden abzeichnen, hierauf ist der Bauherr hinzuwiesen.

Ferner sind Kriterien zu beachten, welche in der VOB, Teil C, ATV DIN 18 365 “Bodenbelagsarbeiten” für die Prüfung des Untergrunds im Abschnitt 3 beschrieben werden, oder in mitgeltenden technischen Regelwerken und Merkblättern definiert wurden (z. B. TKB Merkblatt Nr. 8, BEB-Merkblätter). Insbesondere ist Wert darauf zu legen, welchem Nutzungsbereich die Räume unterliegen, in denen Bodenbeläge verlegt werden sollen: Sofern Bürodrehstühle verwendet werden, müssen die Oberböden und, Kleber auch stuhlrollengeeignet sein. Wenn Regale- oder Möbelteile verwendet werden, ist darauf zu achten, daß es bei Haftklebstoffen eventuell zur Verringerung der Anhangskraft der Beläge und später zu Eindrückschadstellen kommen kann, die unangenehm sichtbar werden, wenn eine Umnutzung erfolgt, oder die Möbelteile anders positioniert werden. Um Mängelanzeigen vorzubeugen, ist entweder ein Naßklebstoff zu verwenden, oder der Bauherr auf die Folgen hinzuweisen. Höhere Anforderungen stellen z. B. die Friseursalons dar, da hier verwendeten Haartönungen, Waschlotionen oder Färbemittel häufig zu irreversiblen Flecken führen.
Der Auftragnehmer ist daher angehalten, dem Auftraggeber gegenüber entsprechende Hinweise zu geben. Häufig ist es sinnvoll, wenn die beim Friseur verwendeten chemischen Stoffe beim Hersteller des Bodenbelags benannt werden, damit der Auftragnehmer dort prüfen lassen kann, ob eine Beständigkeit besteht. Das gilt im Prinzip auch für die Auswahl von Polymerdispersionen oder 2K-PU-Siegel für eine permanente Einpflege, die dann ebenfalls auf die gleiche Art geprüft werden sollten. Diesbezüglich sind auch Arztpraxen zu beachten: Für die medizinische Vorbeugung hinsichtlich der Hygiene oder zur Reinigung von Händen werden Desinfektionsmittel benutzt, die stark oxidierende Wirkungen haben und ebenfalls zur Fleckenbildung führen.
Hier ist auf die gleiche Art und Weise zu verfahren, damit die Hersteller der Bodenbeläge die Tauglichkeit der Beständigkeit prüfen. Des weiteren ist es sinnvoll, wenn sich der Bodenleger davon überzeugt, wie die Räume sonst noch beschaffen sind, denn auch die eventuell vorhandenen Fußbodenheizungen oder die raumhohen Verglasungen müssen hier bei der Auswahl der erforderlichen Kleber beachtet werden!

 Kleber-Auswahl für welchen Bodenbelag

Hier müssen die Verlegeinweise der Hersteller von Belägen beachtet werden. Vom Hersteller werden umfangreiche Verlegetechniken und Kleberprodukte beschrieben. Hier und da leider aber nur Hersteller benannt, Sodas der Bodenleger eigenständig in der Pflicht ist, den zu verwendenden Kleber eigenständig auszuwählen. Wenn eine Nachfrage beim Hersteller erfolgt so ist darauf zu achten, sich diese Empfehlung schwarz auf weiß für das betreffende Bauvorhaben schriftlich übermitteln zu lassen. Liegt die Empfehlung des Herstellers nicht in der Schriftform vor, so sollte der Handwerker den telefonisch eingeholten Rat dem Hersteller gegenüber schriftlich bestätigen, hier trifft der Volksspruch zu “wer schreibt der bleibt”! Für Bodenbeläge herrschen so viele unterschiedliche Empfehlungen zur Applikation am Untergrund vor, wie es die unterschiedlichen Sorten von derartigen Oberböden gibt: Die Produktpalette reicht vom Sprühkleber, Rollkleber und Fixierung über Trockenklebstoffe, Haftkleber, Naßkleber und Reaktionsharzkleber oder der schwimmenden Verlegung.
Einige Vertreter von Oberbelägen werden auch als selbstklebende Variante hergestellt! Hier sind die Vorgaben der Hersteller besonders zu beachten. Verschiedene Verlegetechniken sind so neu wie die Art von Oberboden, so dass ausreichende Erfahrungen nicht immer für jeden einzelnen Fall vorhanden sind. Daher empfiehlt es sich, für den konkreten Bearbeitungsfall die in den Verlegeinweisen gegebenen Empfehlungen nochmals über den Hersteller objektbezogen schriftlich abzusichern.
Für viele Beläge wird vom jeweiligen Hersteller die Verwendung von Dispersionsklebstoffen empfohlen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Haftklebstoff und Naßklebstoff. Haftkleber führen häufig jedoch zu Problemen, weil solche Kleber eine relativ weiche Klebstoffuge aufzeigen. Solche Kleber haben dann auch meist eine für diese Beläge zu geringe Zugfestigkeit, so dass es wegen der Produktschrumpfung von Belägen einige Zeit nach der Verlegung rasch zu breiteren Fugen zwischen den Elementen kommen kann. Wird die Fugenbreite größer als 0,3 mm, so muß der Auftraggeber diese Verbreiterung der Fugen nicht mehr hinnehmen.
Ein Ärger ist somit zwangsläufig vorprogrammiert! Daher hat sich für viele Beläge die Verwendung von Naßbettklebstoffen bewährt. Da mancher Belag nach der Verklebung zu erheblichen Maßtoleranzen neigt, sind hoch feste Naßkleber bzw. Naßbettklebstoffmaterialien die beste Wahl. Bei Rollkleber bzw. Rollklebstoffen ist vor allem die viel geringere Auftragsmenge häufig das Problem, das dann zur Ursache des Schadens wird.
Dem Vorteil der sofortigen Belastbarkeit nach der Verklebung bei einem reduzierten Eindruckverhalten steht der Nachteil gegenüber, daß nur maßstabile Beläge verwendet werden können: Sonst sind klaffende Fugen oder Stippnähte die Folge. Fixierungen haben sich eher für CV-Beläge durchgesetzt. Ausnahmen bestätigen die Praxis in der Regel.

Wird der Bodenbelag mit hoher Luftfeuchte belastet, oder unterliegt dieser neben hygrischen auch thermischen Beanspruchungen, so ist die Verwendung von Reaktionsharzklebstoffen auf 2-Komponenten-Basis aus PU oder EP unerläßlich. Die Anwendung erfolgt bei großflächigen Schiebefensterelementen, raumhohen Verglasungen oder Schaufensterelementen in Geschäftsräumen oder dem Wintergarten. Auch bei vorhandener Fußbodenheizung ist diese Klebstoffauswahl Vorraussetzung.

Beitragsinhalt: Normen und Regeln, Manu-Pflege, Checkliste, Quellen, Fotos 

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