Nicht Brennbar
NICHT BRENNBAR- ODER LEICHT ENTFLAMMBAR
„NICHT BRENNBAR“ BIS „LEICHT ENTFLAMMBAR“
Baustoffe unterliegen einer strengen Aufsicht und Kontrolle durch unabhängige Stellen. Im deutschen Baurecht ist ein hoher Brandschutzstandard verankert.
NORMUNG UND KONTROLLE DURCH UNABHÄNGIGE STELLEN
Brandschutztechnisch werden Fassadenbekleidungssysteme als Baustoffe behandelt, da sie weder raumbildend noch Bestandteil des Tragwerks des Gebäudes sind. Alle Baustoffe werden nach nationalen (DIN 4102-1) bzw. europäischen Normen (DIN EN 13501-1) geprüft, klassifiziert und kontrolliert. Sowohl die verwendeten Dämmstoffe und andere Komponenten, wie auch das Gesamtsystem werden geprüft, bewertet und regelmäßig fremdüberwacht. Drei Institutionen sind hierbei relevant:
• Das Deutsche Institut für Normung (DIN) – ein privatwirtschaftlich organisierter gemeinnütziger Verein – ist in Deutschland bei der Normung federführend. Auf Grund eines Vertrages mit der Bundesrepublik Deutschland ist das DIN als die nationale Normungsorganisation in den europäischen und internationalen Normungsorganisationen anerkannt.
• Das Europäische Komitee für Normung (CEN) ist auf europäischer Ebene zuständig.
• Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt): Hier erfolgt die abschließende Bewertung der Prüfergebnisse. Das Institut erteilt als Zulassungsstelle allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Bauprodukte und Bauarten.
Die in Deutschland ordnungsgemäß eingesetzten Wärmedämm-Verbundsysteme mit Polystyrolhartschaum (EPS) verfügen immer über bauaufsichtliche Zulassungen des DIBt, die auf umfangreichen Prüfungen basieren. Dazu gehören Originalbrandprüfungen bis hin zu Naturbrandversuchen.
HOHER BRANDSCHUTZSTANDARD GEFORDERT
Schwer entflammbare Fassadenbekleidungssysteme dürfen auch bei Einwirkung einer größeren Zündquelle nicht zu einer schnellen Brandausbreitung führen. Der Brand muss lokal begrenzt bleiben. Nichtbrennbare Fassadenbekleidungssysteme dürfen auch bei einem teilweise entwickelten oder Vollbrand nicht wesentlich zum Feuer beitragen. Ein lokales Mitbrennen kann jedoch auftreten, z.B. bei WDV-Systemen mit Mineralwolle.
FLAMMSCHUTZMITTEL: BRANDSCHUTZSTANDARD WIRD ERFÜLLT
Um den hohen Brandschutzstandards zu genügen, wird die Widerstandskraft von Wärmedämm-Verbundsystemen gegen Feuer durch das Einbringen von Flammschutzmitteln in die verwendeten Materialien erhöht. Flammschutzmittel verlangsamen die Entzündung und Flammenausbreitung: Sie binden Sauerstoff und verhindern somit eine rasche exotherme Reaktion. Das Flammschutzmittel von EPS ist fest in die Polymerstruktur des Materials eingebunden.
FACHGERECHTES VERBAUEN SCHÜTZT VOR BRÄNDEN – AUCH GEGEN BRANDSTIFTER
Die Verbauung spielt beim Brandschutz ebenfalls eine Rolle. Der Dämmstoff ist bei einem fachgerecht verbauten WDVS vollständig umhüllt. Der Putz besteht dabei zu einem Anteil von 90 Prozent oder mehr aus nichtbrennbaren Materialien. Dieser sehr hohe Anteil verhindert fortschreitendes Lauffeuer an der Putzaußenfläche. Putz hält bereits ab einer Dicke von 4 mm einer fassadenseitigen Flammeneinwirkung über 30 Minuten stand. Das reicht normalerweise bis zum Eintreffen der Feuerwehr und dem Löschen des Feuers.
Versuche im Originalmaßstab ergaben, dass sachgerecht verbaute WDVS auch Vandalfeuer beispielsweise durch Feuerwerkskörper oder Brandbeschleuniger standhalten können. Jedoch: Gegen das gewaltsame Aufbrechen von Außenwänden oder Fenstern durch einen Brandstifter ist letztlich kein Gebäude gefeit.
Info: http://www.waerme-im-dialog.de/