Brandschutz-Maßnahmen
Brandschutz-Maßnahmen beschäftigt viele Stellen
Das Baurecht wird stetig weiterentwickelt. Dabei fließen Erfahrungen, Know-how und neueste Erkenntnisse von Herstellern, Anwendern und unabhängigen Stellen ein. Neue Trends, z.B. immer dickere Dämmungen, finden Berücksichtigung. Auf die Entwicklung hin zu breiteren Dämmungssystemen wurde durch die Einführung von Sturzschutz (1998/99) und Brandriegeln (2006/07) reagiert. Deren Wirksamkeit wurde in aufwendigen Realbrandversuchen getestet.
Kontrolle und Untersuchung
Der Fachverband WDVS hat bereits im Jahr 1998 einen Arbeitskreis Brandschutz ins Leben gerufen.
Dieser arbeitet ständig an der Verbesserung von Prüfkriterien und brandschutztechnischen Detaillösungen, insbesondere zur wachsenden Dämmmaterialdicke. Der Arbeitskreis steht in ständigem Kontakt zu relevanten Institutionen. Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse hat der Fachverband WDVS erstmals 2004 die Technische Systeminfo „Brandschutz” veröffentlicht.
Die baurechtlich geforderte Schwerentflammbarkeit von WDVS-Dämmstoffen muss regelmäßig durch neutrale Stellen überprüft werden. Die Untersuchungen umfassen auch Originalbrand- und Naturbrandprüfungen. Die Fremdüberwachung und Prüfung erfolgt ausschließlich durch unabhängige Stellen. Sie erhalten ihre Zulassung vom DIBt.
Das DIBt nimmt ferner Brandereignisse zum Anlass, über die Anpassung von Zulassungsverfahren bei WDV-Systemen zu beraten. Bislang haben die Sachverständigen die zugelassenen Systeme als sicher klassifiziert. Eine Fachkommission der Länder hat den Auftrag, bundesweit Daten von Brandereignissen in Verbindung mit WDVS zu sammeln und die Informationen aufzubereiten. Die Ergebnisse werden den Obersten Bauaufsichten der Bundesländer zugeleitet und in der Bauministerkonferenz besprochen.
Neben universitären Forschungseinrichtungen gibt es eine Vielzahl weiterer Akteure, die sich um die Fortentwicklung im Brandschutz kümmern.
Vorbeugen erhöht Sicherheit
10 Regeln erhöhen die Sicherheit
Brandriegel und Sturzschutz sind bewährte Maßnahmen zur Vorbeugung von Bränden an Gebäuden.
Einfache Regeln helfen, schon während der Bauphase die Sicherheit der Immobilie zu verbessern.
1. Bauherren von Vornherein einen nachhaltigen Brandschutz sicherzustellen.
2. Klare Verteilung der Verantwortung: Die Einhaltung amtlicher Vorschriften ist Aufgabe des Planers (Architekt, Bauingenieur).
3. Ist dieser nicht bestellt, übernimmt der Fachhandwerker dessen Aufgabe und Verantwortung. Auf detailgenaue Ausschreibungen und deren Einhaltung bei Umsetzung achten. Das gilt vor allem für die Herstellerangaben der Systemhersteller.
4. Qualifizierte Fachhandwerksbetriebe mit der Aufgabe betrauen.
5. Wenn möglich Subunternehmer ausschließen. Das gewährleistet fachgerechtes Arbeiten. Kontrolle, ob alle Systembestandteile zulassungskonform geliefert und eingebaut werden.
6. Hier helfen WDVS-Systemübersichten und Produktzertifikate.
7. Überwachung der ausgeführten Arbeiten. Dokumentation von Teilabschnittskontrollen und schriftliche Bestätigung der ordnungsgemäßen Ausführung durch den Dienstleister schaffen Verbindlichkeit.
8. Brandschutz ist Ländersache: Länder- und regionalspezifische Sonderbestimmungen müssen beachtet werden.
9. Prävention durch Überprüfung der Einhaltung vorgeschriebener allgemeiner Brandschutzbestimmungen. Gerade wenn bauaufsichtlich zugelassene Befestigungselemente zwingend vorgeschrieben sind, ist die Kontrolle der Ausführung der Dübelung wichtig. Richtig investieren: Qualitativ hochwertige Systemprodukte nutzen – insbesondere wenn das WDV-System starken Beanspruchungen ausgesetzt ist. Durch Wartungs- und Kontrollverträge sichern Sie Investition ab.
10. Regelmäßig gewartete WDV-Systeme haben eine längere Lebensdauer und bleiben länger schön.
Info http://www.waerme-im-dialog.de/